Allgemeine Empfehlung Nr. 25 des UNO-Antirassismusausschusses (2000) zu geschlechterspezifischen Aspekten rassistischer Diskriminierung
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 25 wird die UNO-Antirassismuskonvention hinsichtlich geschlechterspezifischen Aspekten konkretisiert. Frauen, die rassistischer und geschlechtsspezifischer Diskriminierung ausgesetzt sind, benötigen besondere rechtliche und politische Schutzmassnahmen.
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